Natura 2000
Natura 2000“ ist ein europaweites Schutzgebietsnetz für besonders wertvolle Lebensräume sowie für gefährdete Tier- und Pflanzenarten (sog. Schutzgüter). Es umfasst mehr als 27.000 Fauna-Flora-Habitat-Gebiete (FFH) sowie Vogelschutzgebiete (SPA) in allen EU-Mitgliedsstaaten und ist somit das größte Naturschutzprojekt weltweit. Der Mensch prägt sowie gestaltet dabei wesentlich diese Kulturlandschaften und nimmt deshalb eine zentrale Stellung ein. Hauptziele von Natura 2000 sind der Erhalt unseres heimischen Naturerbes, aber auch die Sicherung einer zukunftsfähigen und nachhaltigen Landnutzung durch die Landwirte und Waldbesitzer. Diese haben über Generationen hinweg maßgeblich in vielen Gebieten durch einen verantwortungsbewussten und pfleglichen Umgang mit der Natur zum jetzigen guten Erhaltungszustand der Gebiete beigetragen. Die zukünftige Erhaltung und Entwicklung der Gebiete ist eine große Herausforderung. Bayern verfolgt hierbei einen kooperativen Weg und setzt auf die freiwillige Beteiligung der Eigentümer. Für die bayerischen Natura 2000-Gebiete werden dazu von der Naturschutzverwaltung und der Forstverwaltung sogenannte „Managementpläne“ erstellt, die den Ist-Zustand darstellen und wünschenswerte Erhaltungs- und Verbesserungsmaßnahmen benennen, die im Rahmen von Förderprogrammen umgesetzt werden sollen.
Natura 2000 im Blick
Natura 2000 in Schwaben
Der landschaftlichen und geologischen Vielfalt Schwabens entsprechend haben die Natura 2000-Gebiete sehr vielseitige Wesensmerkmale. So sind beispielsweise Moore, blütenreiche Mähwiesen, Kalktuffquellen, alpine Rasen und Felsen in den Bergen, Auengründe, Wälder unterschiedlichster Ausformung und auch Brut- und Aufzuchtstätten für seltene Tiere im Natura-Netz vereint.
Natura 2000 – Gebiete im Landkreis Ostallgäu und Kaufbeuren
Natura 2000 - Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Die noch fehlenden Managementpläne werden nach und nach ergänzt.
Natura 2000 - Bayerisches Landesamt für Umwelt / Natura2000 Managementpläne
FFH-Gebiete
- 8429-304 Aggenstein
- 8429-302 Alpenrandquellseen
- 8431-371 Ammergebirge
- 8329-304 Attlesee
- 8229-301 Elbsee
- 8430-303 Falkenstein, Alatsee, Faulenbacher- und Lechtal
- 8229-302 Fronhalde und Holdersberg
- 8130-301 Gennachhauser Moor
- 8128-302 Gillenmoos
- 8128-301 Günzhangwälder Markt Rettenbach - Obergünzburg
- 8330-302 Halbtrockenrasen am Forggensee
- 8028-372 Kalktuffquellen im Allgäuer Alpenvorland
- 8430-372 Kalktuffquellsümpfe und Niedermoore im Ostallgäu
- 8228-301 Kempter Wald mit Oberem Rottachtal
- 8429-303 Kienberg mit Magerrasen im Tal der Steinacher Ach
- 7728-301 Mausohrkolonien im Ost- und Unterallgäu
- 8028-371 Mindelquellgebiet
- 8230-371 Moore um Bernbeuren
- 8430-301 Naturschutzgebiet 'Bannwaldsee'
- 8028-373 Obere Mindel
- 8429-371 Pfrontener Wasenmoos und Moore bei Hopferau
- 8429-301 Schmelzwasserrinnen und Toteislöcher bei Pfronten
- 8329-305 Senkele
- 8029-371 Staffelwald bei Irsee und Lehmgrube Hammerschmiede
- 8329-303 Sulzschneider Moore
- 8331-303 Trauchberger Ach, Moore und Wälder am Nordrand des Ammergebirges
- 8330-303 Unterer Halblech
- 8330-371 Urspringer Filz,Premer Filz und Viehweiden
- 8329-302 Weihermoos Holzleuten
- 8329-301 Wertachdurchbruch
- 7930-301 Wiedergeltinger Wäldchen
8330-471 Ammergebirge mit Kienberg und Schwarzenberg sowie Falkenstein
Zuständigkeiten
Ablauf der Managementplanung
Foto: Mathias Burghard, AELF KF
Mit der Gebietsausweisung wurde für jedes Gebiet ein Standarddatenbogen erstellt, in dem die schützenswerten Lebensraumtypen und Arten genannt sind. Für diese Schutzgüter wurden konkretisierte Erhaltungsziele definiert.
Die aktuellen Standarddatenbögen sowie die Erhaltungsziele der einzelnen Gebiete können eingesehen werden.
Zu den einzelnen Natura 2000-Gebieten sind Managementpläne vorgesehen, deren Erstellung in den nächsten Jahren abgeschlossen wird. Dabei werden die wertvollen Lebensräume und Arten erfasst, bewertet und Maßnahmen zu ihrem Erhalt geplant.
Während der gesamten Managementplanerstellung spielt die Information sowie Beteiligung der Grundstückseigentümer und der Öffentlichkeit eine zentrale Rolle.
Bei der Erstellung des Managementplans wird wie folgt vorgegangen:
- Auftaktveranstaltung
- Vorstellung des Gebietes bei einer öffentlichen Veranstaltung
- Datenerhebung
- Kartierung, Inventarisierung und Bewertung des Gebietes
- Fertigung des Managementplanentwurfs
- schriftliche Erfassung der gewonnenen Daten
- Der Runde Tisch
- Vorstellung des Entwurfes bei einer öffentlichen Veranstaltung mit anschließender Diskussionsrunde
- Fertigstellung Managementplan
- Einarbeitung von Änderungsvorschlägen aus dem "Runden Tisch"
- Information der Öffentlichkeit
- Öffentliche Auslegung des Managementplan mit der Möglichkeit des Einspruches
Mathias Burghard, AELF KF
Dagegen konkretisiert der Maßnahmenteil die Erhaltungsziele und beschreibt Maßnahmen die zur Erhaltung eines günstigen Zustandes des Schutzgutes notwendig sind. Diese Maßnahmen sind jedoch lediglich behördenverbindlich.
Die noch fehlenden Managementpläne werden nach und nach ergänzt:
Natura 2000 - Bayerisches Landesamt für Umwelt / Natura2000 Managementpläne
Wie verbindlich ist der Managementplan für die privaten Grundeigentümer?
Foto: Boris Mittermeier, AELF Krumbach
Die dafür notwendigen Maßnahmen werden vom Managementplan beschrieben. In Bayern wird die Maßnahmenumsetzung auf privatem Grundeigentum durch freiwillige Programme, zum Beispiel das Vertragsnaturschutzprogramm, gefördert.
Jedoch gilt für alle Beteiligten das sogenannte: „Verschlechterungsverbot“: Dies besagt, dass sich der kartierte und dokumentierte Zustand eines Lebensraums oder einer speziellen Art nicht durch bestimmte Maßnahmen oder Projekte erheblich verschlechtern darf.
Somit wirkt sich der Managementplan auch auf die privaten Grundeigentümer und sonstigen Nutzer aus, weil er durch die Kartierung und Bewertung der Lebensraumtypen und Arten den Ist-Zustand dokumentiert, an dem sich das für jedermann geltende gesetzliche Verschlechterungsverbot orientiert. Befindet sich z. B. eine geschützte Tierart in einem Gebiet in einem schlechten Erhaltungszustand, werden Maßnahmen, die zu einer weiteren Verschlechterung führen können, kritischer zu prüfen sein, als in einem Gebiet mit gutem oder gar hervorragendem Zustand.
Umgekehrt gibt er aber auch wertvolle Orientierung, wo welche Bewirtschaftungsmaßnahmen vollkommen unproblematisch oder sogar sehr erwünscht und hilfreich sind.
Für weitere Fragen oder eine Beratung vor Ort stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Gebietsbetreuer Natura 2000
Ansprechpartner
Landratsamt Ostallgäu - Untere Naturschutzbehörde
Schwabenstraße 11
87616 Marktoberdorf
Tel.: 08342 911-0
E-Mail: poststelle@lra-oal.bayern.de
Regierung von Schwaben - Höhere Naturschutzbehörde
Riegel Günter
86145 Augsburg
Tel.: 0821 327-2682
E-Mail: natura2000@reg-schw.bayern.de
Alle Revierleiter/-innen vom
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Kaufbeuren
Am Grünen Zentrum 1
87600 Kaufbeuren
Tel.: 08341 9002-0
Mobil: 08341 9002-1050
E-Mail: poststelle@aelf-kf.bayern.de
Internet: Forstreviere im Überblick
Stadt Kaufbeuren - Abteilung Umwelt
Kaiser Max Straße 1
87600 Kaufbeuren
Tel.: 08341 437-0